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   VerfGH Berlin, 17.12.1997 - VerfGH 82 A/97, VerfGH 82/97   

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VerfGH Berlin, 17.12.1997 - VerfGH 82 A/97, VerfGH 82/97 (https://dejure.org/1997,17423)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 17.12.1997 - VerfGH 82 A/97, VerfGH 82/97 (https://dejure.org/1997,17423)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 17. Dezember 1997 - VerfGH 82 A/97, VerfGH 82/97 (https://dejure.org/1997,17423)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • JR 1998, 232
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83

    Familiennachzug

    Auszug aus VerfGH Berlin, 17.12.1997 - VerfGH 82 A/97
    Denn nur wenn außer einer rechtlichen auch eine tatsächliche - regelmäßig in der Pflege einer häuslichen Gemeinschaft zum Ausdruck kommende - Verbundenheit zwischen Familienmitgliedern besteht oder (wieder) hergestellt werden soll, ist eine Anwendung des Art. 12 Abs. 1 VvB in aufenthaltsrechtlicher Hinsicht sachlich gerechtfertigt (vgl. ebenso zum Bundesrecht BVerfG, Beschluß vom 12. Mai 1987 - 2 BvR 1226/83 - u. a. - BVerfGE 76, 1, 43).

    Aufenthaltsrechtliche Schutzwirkungen, die Art. 12 Abs. 3 VvB mithin zu entfalten vermag und die von jedem betroffenen Elternteil geltend gemacht werden können, greifen allerdings nicht über diejenigen aus Art. 12 Abs. 1 VvB hinaus (ebenso zum Bundesrecht BVerfG, Beschluß vom 12. Mai 1987 - aaO, S. 48); insbesondere gewährt Art. 12 Abs. 3 VvB ebensowenig wie Art. 12 Abs. 1 VvB einen grundrechtlichen Anspruch auf Nachzug eines Kindes in das Land Berlin.

    Aus dem besonderen Rang, der den Grundrechtsgütern Ehe und Familie im Gefüge des Grundgesetzes zukommt, hat das Bundesverfassungsgericht (vgl. etwa Beschluß vom 12. Mai 1987 - aaO, S. 51 f) abgeleitet, im Bereich des Aufenthaltsrechts seien die Entscheidungen der vollziehenden Gewalt einer verfassungsrechtlichen Kontrolle nicht allein dahingehend zugänglich, ob sie offensichtlich unhaltbar seien.

  • BVerfG, 18.07.1979 - 1 BvR 650/77

    Ausweisung II

    Auszug aus VerfGH Berlin, 17.12.1997 - VerfGH 82 A/97
    Doch trifft die Ausreiseverpflichtung eines Ausländers auch dessen Familienangehörigen, der - wie der Beschwerdeführer zu 2) - bleibeberechtigt ist, und kann von diesem in zulässiger Weise mit der Verfassungsbeschwerde angegriffen werden (vgl. in diesem Zusammenhang BVerfG, Beschluß vom 26. Juni 1979 - 1 BvL 10/78 - BVerfGE 51, 386, 395).

    Diese Bestimmung gewährleistet die Wahrnehmung der Elternverantwortung im Interesse des Kindeswohls (ebenso zum Bundesrecht BVerfG, u. a. Beschluß vom 18. Juli 1979 - 1 BvR 650/77 - BVerfGE 51, 386, 398).

  • BVerfG, 29.07.1968 - 1 BvL 20/63

    Adoption I

    Auszug aus VerfGH Berlin, 17.12.1997 - VerfGH 82 A/97
    Er betrifft Eingriffe, die eine Trennung der Kinder von den Eltern zugunsten der Begründung eines staatlichen Erziehungseinflusses wegen elterlichen Erziehungsversagens zum Ziel haben (vgl. insoweit zum Bundesrecht BVerfG, u. a. Beschluß vom 29. Juli 1968 - 1 BvL 20/63 u. a. - BVerfGE 24, 119,142).
  • BVerfG, 13.06.1979 - 1 BvR 699/77

    Vorläufiger Rechtsschutz bei Auflösung einer Grundschule

    Auszug aus VerfGH Berlin, 17.12.1997 - VerfGH 82 A/97
    Dem hat der (Bundes-)Gesetzgeber u. a. durch die Einräumung der Möglichkeit Rechnung getragen, nach Maßgabe der Vorschriften der Verwaltungsgerichtsordnung um vorläufigen Rechtsschutz nachzusuchen (vgl. in dem Zusammenhang etwa BVerfG, Beschluß vom 13. Juni 1979 - 1 BvR 699/77 - BVerfGE 51, 268, 284 f).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 765/89

    Volljährigenadoption

    Auszug aus VerfGH Berlin, 17.12.1997 - VerfGH 82 A/97
    Dieses Grundrecht begründet nämlich grundsätzlich keinen Anspruch auf mündliche Verhandlung oder persönliche Anhörung (vgl. ebenso zu Art. 103 Abs. 1 GG BVerfG, Beschluß vom 8. Februar 1994 - 1 BvR 765, 766/89 - BVerfGE 89, 381, 391).
  • VerfGH Berlin, 02.12.1993 - VerfGH 89/93

    Zur Prüfungsbefugnis des VerfGH Berlin bzgl in Anwendung von Bundesrecht

    Auszug aus VerfGH Berlin, 17.12.1997 - VerfGH 82 A/97
    Soweit - wie hier - Gegenstand der Verfassungsbeschwerde auf Bundesrecht beruhende Entscheidungen der Berliner Verwaltungsbehörden und Gerichte sind, besteht die Prüfungskompetenz des Verfassungsgerichtshofs in den Grenzen der Art. 142, 31 GG allein mit Blick auf solche Grundrechte der Verfassung von Berlin, die mit vom Grundgesetz verbürgten Grundrechten übereinstimmen (st. Rspr., u. a. Beschluß vom 2. Dezember 1993 - VerfGH 89/93 - LVerfGE 1, 169, 179 ff).
  • BVerfG, 26.06.1979 - 1 BvL 10/78

    Verfassungswidrigkeit des Ausschlusses freiwilliger Weiterversicherung durch im

    Auszug aus VerfGH Berlin, 17.12.1997 - VerfGH 82 A/97
    Doch trifft die Ausreiseverpflichtung eines Ausländers auch dessen Familienangehörigen, der - wie der Beschwerdeführer zu 2) - bleibeberechtigt ist, und kann von diesem in zulässiger Weise mit der Verfassungsbeschwerde angegriffen werden (vgl. in diesem Zusammenhang BVerfG, Beschluß vom 26. Juni 1979 - 1 BvL 10/78 - BVerfGE 51, 386, 395).
  • VerfGH Berlin, 12.07.1994 - VerfGH 94/93

    Überprüfung einer auf AuslG 1990 § 45 gestützten Ausweisung und Anordnung ihrer

    Auszug aus VerfGH Berlin, 17.12.1997 - VerfGH 82 A/97
    Das trifft regelmäßig zu, wenn - wie hier - die Verletzung von Grundrechten namentlich durch Entscheidung im vorläufigen Rechtsschutzverfahren gerügt wird (vgl. dazu Beschluß vom 12. Juli 1994 - VerfGH 95/93 - LVerfGE 2, 19, 25 f).
  • VerfGH Berlin, 10.11.1993 - VerfGH 88/93

    Zu der aus Verf BE Art 62 für die Gerichte erwachsenden Verpflichtung, den

    Auszug aus VerfGH Berlin, 17.12.1997 - VerfGH 82 A/97
    Damit wird das Gericht auch verpflichtet, das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in seine Erwägungen einzubeziehen (vgl. u. a. Beschluß vom 10. November 1993 - VerfGH 88/93 -).
  • VerfGH Berlin, 22.02.2001 - VerfGH 103 A/00

    Ablehnung der einstweiligen Aussetzung der Ausreisepflicht mangels Bestehens

    Diese Voraussetzung ist bei den von dem Beschwerdeführer als verletzt gerügten Art. 12 Abs. 1 VvB (vgl. Art. 6 Abs. 1 GG), Art. 12 Abs. 3 und 4 VvB (vgl. Art. 6 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 GG), Art. 13 VvB (vgl. Art. 6 Abs. 5 GG), Art. 15 Abs. 1 VvB (vgl. Art. 103 Abs. 1 GG) und Art. 15 Abs. 4 VvB (vgl. Art. 19 Abs. 4 GG) erfüllt (vgl. Beschluss vom 17. Dezember 1997 - VerfGH 82 A/97, 82/97 - LVerfGE 7, 60 = JR 1998, 232).

    Eine Anwendung des Art. 12 Abs. 1 VvB in aufenthaltsrechtlicher Hinsicht ist nach der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs sachlich gerechtfertigt, wenn außer einer rechtlichen auch eine tatsächliche - regelmäßig in der Pflege der häuslichen Gemeinschaft zum Ausdruck kommende - Verbundenheit zwischen Familienmitgliedern besteht oder (wieder) hergestellt werden soll (vgl. Beschluss vom 17. Dezember 1997, a.a.0., LVerfGE 7, 60 im Anschluss an BVerfGE 76, 1 ).

    Aufenthaltsrechtliche Schutzwirkungen, die Art. 12 Abs. 3 VvB mithin zu entfalten vermag und die von jedem betroffenen Elternteil geltend gemacht werden können, greifen allerdings nicht über diejenigen aus Art. 12 Abs. 1 VvB hinaus (Beschluss vom 17. Dezember 1997, a.a.0., LVerfGE 7, 60 m. w. N.).

  • VerfGH Berlin, 21.02.2000 - VerfGH 40/99

    Verletzung des rechtlichen Gehörs und des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz

    Da die Beschwerdeführerin eine Verletzung von Grundrechten gerade durch die Entscheidung im vorläufigen Rechtsschutzverfahren - insbesondere eine Verletzung ihres Anspruchs auf rechtliches Gehör - rügt, die durch eine Entscheidung in der Hauptsache nicht ausgeräumt werden könnte, reicht es aus, dass der Rechtsweg im Eilverfahren erschöpft ist (vgl. dazu Beschluss vom 17. Dezember 1997 - VerfGH 82, 82 A/97 - LVerfGE 7, 60 m.w.N.).
  • VerfGH Berlin, 27.06.2006 - VerfGH 66/06

    Teils aus Subsidiaritätsgründen unzulässige, im Übrigen bezüglich der behaupteten

    Aufenthaltsrechtliche Schutzwirkungen, die Art. 12 Abs. 3 VvB mithin zu entfalten vermag und die von jedem betroffenen Elternteil geltend gemacht werden können, greifen allerdings nicht über diejenigen aus Art. 12 Abs. 1 VvB hinaus (Beschluss vom 17. Dezember 1997 - VerfGH 82, 82 A/97 - LVerfGE 7, 60 (65)).
  • VerfGH Berlin, 28.05.2004 - VerfGH 71/03
    Art. 12 Abs. 1 VvB umfasst u. a. das Recht auf familiäres Zusammenleben (Beschluss vom 17. Dezember 1997 - VerfGH 82, 82 A/97 - LVerfGE 7, 60 ; zum Bundesrecht vgl. BVerfGE 76, 1 ).
  • VerfGH Berlin, 08.03.2000 - VerfGH 12 A/00

    Überprüfung einer auf AuslG § 47 Abs 1 gestützten zwingenden Ausweisung eines

    Zwar folgt aus diesen Entscheidungen eine Ausreisepflicht nur für den Beschwerdeführer zu 1., diese Pflicht berührt jedoch auch dessen Familienangehörige, die - wie vorliegend die Beschwerdeführer zu 2. bis 4. - bleibeberechtigt sind, und kann von diesen mit der Verfassungsbeschwerde angegriffen werden (Beschluss vom 17. Dezember 1997 - VerfGH 82, 82 A/97 - LVerfGE 7, 60 m. w. N.).
  • VerfGH Berlin, 21.12.2000 - VerfGH 70/00

    Ablehnung der einstweiligen Aussetzung der Abschiebung bis zur Entscheidung über

    In derartigen Fällen verlangt § 49 Abs. 2 Satz 1 VerfGHG im Ergebnis nur, daß der Rechtsweg des Eilverfahrens erschöpft ist (vgl. Beschluß vom 12. Juli 1994 - VerfGH 94/93 - LVerfGE 2, 19 ; Beschluß vom 17. Dezember 1997 - VerfGH 82, 82 A/97 - LVerfGE 7, 60 ).
  • VerfGH Berlin, 08.03.2000 - VerfGH 12/00

    Anforderungen an eine Ausweisung eines libanesischen Staatsangehörigen bei

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